Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
1. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen des enjoy Fitness | Gesundheit | Freizeit. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung in allen Punkten vorbehaltlos.
2. Jedes Mitglied unterliegt der gültigen Hausordnung, insbesondere was die Haftung für den Verlust von Wertsachen bzw. Unfällen anbelangt, wofür das Fitness-Studio nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung eine Haftung übernimmt. Das Fitness-Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Wertsachen, Schmuck, Geld, Kleidung, etc. In der Zeit, in der die Mitglieder die Anlage nutzen, steht dem Sportsclub-Personal im Einzelfall das Recht zur Weisung zu, wenn dies für die Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs nötig ist.
3. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen des Fitness-Studios berechtigt. Der Mitgliedsbeitrag umfasst die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Eine Nicht-Benutzung des Fitness Studios durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe diesbezüglich in der Person des Mitgliedes liegen.
4. Nichtmitgliedern ist das Trainieren im Fitness Studio untersagt. Kommt eine unbefugte Person, sprich ein Nicht-Mitglied zu Schaden, ist das Fitness-Studio von allen hieraus resultierenden möglichen Ansprüchen freizustellen.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum 01.oder 15. eines Monats per Lastschrift vom Konto abgebucht. Bei schuldhaftem Verzug von zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen können sämtliche Beiträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Die Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Das Fitness-Studio ist berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleichs einzustellen.
6. Im gegenseitigen Einverständnis kann für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und Bundeswehr eine Ruhezeit der Mitgliedschaft vereinbart werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um diese Zeitspanne. Handelt es sich bei der Krankheit um eine Sportunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum, dann ist diese Tatsache durch ein ärztliches Attest zu belegen. Das Attest muss die voraussichtliche Ausfalldauer beinhalten. Der Vertrag kann für diese ausgewiesene Zeit beitragsfrei ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die Zeit, in der der Beitrag ruhte. Fehlt eine ausgewiesene voraussichtliche Ausfalldauer, so ist das Mitglied nicht zur Kündigung berechtigt, da in diesem Fall eine vorübergehende Verhinderung angenommen wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich gilt, wird der Mitgliedsvertrag nicht spätestens vier Wochen vor dem jeweilig vereinbarten Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat . Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Kündigungserklärung. Das gleiche Recht der Kündigung steht auch dem enjoy Fitness | Gesundheit | Freizeit zu. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur mit Genehmigung des Fitness-Studios möglich.
7. Werden die Räumlichkeiten des Fitness-Studios in einen anderen Ort verlegt, der innerhalb einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so besteht die Mitgliedschaft weiter und berechtigt nicht zur Kündigung.
8. Wird es dem enjoy Fitness | Gesundheit | Freizeit aufgrund höherer Gewalt (z. B. durch Feuer, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl usw.) unmöglich, seinen Leistungen nachzukommen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
9. Das Mitglied ist für seinen Gesundheitszustand in vollem Umfang selbst verantwortlich. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. enjoy Fitness | Gesundheit | Freizeit ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann enjoy Zentrum für Bewegung und Gesundheitsförderung den sich für die restliche Vertragslaufzeit ergebenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
10. Das Mitglied ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten zu reinen Abrechnungs Zwecken durch das Fitness-Studio einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Daten werden auf Wunsch gelöscht, sofern keine Forderungen an den Kunden bestehen, spätestens aber nach 10 Jahren. Des weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
11. Den Öffnungs- und Servicezeiten bleiben Änderungen vorbehalten.
12. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können durch das Fitness Studio an einen etwaigen Dritten bzw. Rechtsnachfolger übertragen werden.
13. Erfüllungsort sind die Räumlichkeiten des Fitness-Studios. Gerichtstand ist der Sitz des Fitness-Studios.
14. Ein Wohnungswechsel des Mitglieds muss dem Fitness-Studio unverzüglich angezeigt werden. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Lastschriftverfahren) hingegen sofort angezeigt werden. Mündliche Nebenabsprachen bzw. -vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
15. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein bzw. werden, berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine schriftlich festgehaltene Regelung ersetzt, die dabei den gesetzlichen Normen entspricht.
16. Kosten für Sachbeschädigungen sind vom Verursacher zu tragen. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.